Kapitelübersicht



2. Moeglichkeiten der Verarbeitung in der Transaktion ST09
  2.1 ASS-Berechtigungsvergabe
  2.2 Zulaessige Anzahl der Summendatenbank-Zugriffe bei STAT
  2.3 Definition von Empfaengern
  2.4 Definition von Empfaengerlisten
  2.5 Definition von Benutzern
  2.6 Definition von E-Mail-Empfaengern
  2.7 Definition von E-Mail-Verteilern




                                                  Kap. 2




    Moeglichkeiten der Verarbeitung in der Transaktion ST09


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Inhaltsverzeichnis
Stichwortverzeichnis


   Die Transaktion ST09 erfuellt folgende Funktionen:


   - Die Bestaende einer Securitydatenbank koennen ONLINE
     gepflegt werden. Fuer jeden Anwender kann ein ASS-Berechtigungs-
     profil erstellt werden (siehe Kap. 2.1).


   - Fuer jeden ASS-Anwender kann tageszeitabhaengig die zulaessige
     Anzahl von Summendatenbank-Zugriffen fuer ONLINE-Auswertungen
     (Kommando STAT in der Transaktion ST31, Maske VS101)
     geregelt werden. Hiermit bietet sich z.B. die Moeglichkeit, die
     ONLINE-Rechnerbelastung des ASS-Systems zu Spitzenzeiten
     geeignet zu regulieren (siehe Kap. 2.2).


   - Es koennen Empfaenger und Empfaengerlisten definiert werden.
     Erstere koennen mit sogenannten Attributen versehen werden. U.a.
     mit Hilfe dieser Attribute kann dann die Verteilung der von ASS
     erzeugten Listen an verschiedene Empfaenger gesteuert werden.
     Die Zuordnung der Empfaenger zu den Listen erfolgt dabei in
     der Transaktion ST31. Mittels eines ASS-Utilities werden die
     verteilten Listen erzeugt.



                                                       2.1




    ASS-Berechtigungsvergabe


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   Bei der Vergabe von Berechtigungen zu einem bestimmten
   Themenbereich koennen im allgemeinen zwei Arten der Beschreibung
   angewandt werden. Man zaehlt entweder alle zugelassenen oder alle
   nicht zugelassenen Elemente auf.
   ASS sieht Berechtigungsregelungen hinsichtlich der im
   folgenden beschriebenen Einheiten der ASS-Datenbasis und
   ASS-Programmfunktionen vor:


   - Arbeitsgebiet
     -------------
     Ueber bis zu 20 Nummernintervalle koennen, je nach gewaehlter
     Beschreibungsart, zugelassene bzw. ausgeschlossene
     Arbeitsgebiete beschrieben werden.
     Soll z.B. nur eine Regelung fuer das Arbeitsgebiet 1 getroffen
     werden, so lautet das entsprechende Intervall von 1 bis 1. Mit
     einem Intervall 10 - 15 wird eine Berechtigungsregelung fuer
     die Arbeitsgebiete 10, 11, 12, 13, 14 und 15 erreicht.




   - Werte
     -----
     Ueber bis zu 20 Nummernintervalle koennen, je nach gewaehlter
     Beschreibungsart, zugelassene bzw. ausgeschlossene
     Werte beschrieben werden.
     Mit einem Intervall 1 - 80 werden alle Werte angesprochen,
     deren Wertenummer in diesem Bereich liegen.


   - Schluessel
     ----------
     Es koennen bis zu 20 Intervalle von zugelassenen bzw.
     ausgeschlossenen Schluesselauspraegungen definiert werden. Dabei
     wird die interne, aufsteigende Sortierreihenfolge von
     Schluesseln und Auspraegungen in der Schluesseldatenbank
     zugrundegelegt. Von einer solchen Intervallsangabe sind also
     alle Auspraegungen und somit auch Schluessel betroffen, die
     zwischen dem durch Schluesselnummer und Auspraegungsinhalt
     markierten Bereichsanfang und dem ebenso beschriebenen
     Intervallsende liegen.
     Mit einem Intervall 10 AAAA  - 15 ZZZZ werden Berechtigungen
     fuer die Auspraegungen des Schluessels 10 vergeben, deren Inhalt
     groesser oder gleich AAAA ist. Ausserdem werden davon
     saemtliche Auspraegungen der Schluessel 11, 12, 13 und 14
     erfasst. Vom Schluessel 15 sind alle Auspraegungen betroffen,
     deren Inhalt kleiner oder gleich ZZZZ ist.
     Soll eine bestimmte Gruppe von Auspraegungen eines Schluessels
     angesprochen werden, so kann statt eines Intervalls
     auch eine Auspraegungsmaskierung angegeben werden.
     Beispiel: 10  ?1?????????? - 0
     Es werden Inhalte des Schluessels 10 erlaubt bzw. verboten, die
     an der zweiten Stelle eine '1' haben. Bei der BIS-Angabe wird in
     diesem Fall die Schluesselnummer auf 0, das Inhaltsfeld auf LOW
     gesetzt, um ASS das Auftreten einer Maskierung anzuzeigen.


   - Eingespeicherte Zeitraeume
     --------------------------
     Es koennen bis zu 20 Intervalle von VON-BIS-Zeitangaben der
     Form JJMM - JJMM angegeben werden, fuer die ein Anwender
     berechtigt bzw. nicht berechtigt ist.




   - Namen
     -----
     Ueber bis zu 5 Namensintervalle fuer Anforderungen, Anwendungen,
     Formeln, ST31-Gruppierungen und Umbuchungselemente koennen auf-
     grund ihrer Bezeichnung zugelassene bzw. ausgeschlossene Anfor-
     derungen, Formeln, etc. definiert werden. In den entsprechenden
     Bibliotheken gespeicherte Elemente, fuer die wegen dieser Fest-
     legungen keine Berechtigung besteht, bleiben fuer den betref-
     fenden Anwender verborgen. Ebenso wie bei Schluesselausprae-
     gungen, kann hier auch mit einer ?-Maskierung gearbeitet werden.
     Werden zugelassene Elemente aufgezaehlt, so besteht zusaetzlich
     die Moeglichkeit fuer einzelne Namen oder fuer durch Fragezeichen
     maskierte Namen eine reine Leseberechtigung zu vergeben. Hierzu
     wird im rechten Teil des Namensintervalls LESEN eingetragen.
     Entsprechende Anforderungen, Formeln, etc. koennen dann zwar
     gelesen oder ausgefuehrt, jedoch nicht modifiziert werden.
     Die Angaben bei den Namensintervallen koennen jeweils auf eine
     bestimmte Bibliothek eingeschraenkt werden, oder sich auf alle
     Bibliotheken beziehen (Angabe von ALLE_BIB).
     Bei ST31-Gruppierungen ist das folgende zu beachten: Der Name
     einer ST31-Gruppierung besteht aus einer fuenfstelligen Nummer
     (die Schluesselnummer, auf die sich die Gruppierung bezieht)
     gefolgt von 3 weiteren Zeichen. Eine Namensberechtigung ist
     in diesem Fall dann vorhanden, wenn entweder eine Berechtigung
     fuer die letzten 3 Zeichen vorliegt oder aber fuer die
     Schluesselnummer konkateniert mit den letzten 3 Zeichen.


   - Muss-Schluessel
     ---------------
     Ein Muss-Schluessel stellt einen Schluessel dar, den der
     eingegebene User anfordern muss, sofern der Schluessel
     im jeweiligen Arbeitsgebiet verwendet wird.
     Es koennen bis zu 11 Muss-Schluessel vereinbart werden.
     Diese werden gleichzeitig mit den sonstigen Berechtigungs-
     regelungen (s.u.) eingegeben.
     Die Vereinbarung eines Muss-Schluessels hat zur Folge,
     dass der User keine Daten sichten kann, in denen der betreffende
     Schluessel verdichtet ist. Sind gleichzeitig geeignete Aus-
     praegungen des Schluessels nicht zugelassen, so kann damit z.B.
     verhindert werden, dass der User den Gesamtbestand des Unter-
     nehmens ermitteln kann.


   - Sonstige Berechtigungsregelungen
     --------------------------------
     Es koennen bis zu 20 Intervalle definiert werden, die jeweils
     einen mehr oder weniger grossen Ausschnitt der unten
     aufgefuehrten Regelungen umschreiben. Diese einzelnen Punkte der
     sonstigen Privacy-Behandlung werden ueber ihre beiden
     Kennzeichen angesprochen. So ermoeglicht bzw. verbietet z.B.
     das Intervall AA-BB die Auswertung ueber noch nicht freigegebene
     Zeitraeume und das Sicherstellen von Anforderungen in die
     Anforderungsbibliotheken E und P.
     Folgende ASS-Funktionen koennen ueber sonstige Berechtigungs-
     regelungen angesprochen werden:
     (In Klammern sind die jeweiligen Kennzeichen
     aufgefuehrt):





     (AA) Auswertungen ueber nicht freigegebene Zeitraeume (NMAXDAT)
     (AB) Auswertungen ueber nicht freigegebene Zeitraeume,
          obwohl sie via ZEIT-MIN oder ZEIT-MAX gesperrt sind
          (siehe HINSTALL).
     (AS) Nicht eingespeicherte Schluessel bei den moeglichen
          Schluesseln anbieten (ST31, AXCEL).
     (BA) Sicherstellen von einmalig auszufuehrenden Listan-
          forderungen
     (BB) Sicherstellen von einmalig und periodisch auszufuehrenden
          Listanforderungen
     (BC) Anzeige einer Statistik im Dialog (STAT)
     (BD) Berechtigung fuer alle Kommandos in der Maske
          VS101. Existieren weitere Berechtigungen fuer LIST, STAT oder
          ENDE, so werden diese durch BD jedoch nicht uebersteuert.
     (BE) Berechtigung fuer Aenderungen in der Maske VS101.
          Wenn Berechtigung fuer BD existiert, dann
          existiert sie auch implizit fuer BE.
     (BF) Berechtigung fuer ZE, KS, ZS, SS und WZ. Dort
          aber nur fuer Aenderung von Auspraegungen bzw.
          Zeitangaben. Wenn Berechtigung fuer BD existiert,
          dann existiert sie auch implizit fuer BF.
     (BL) Listanzeige einer Statistik im Dialog (LIST)
          Ob die Berechtigung fuer LIST generell ueberprueft werden
          soll, wird im installationsabhaengigen Include SST2083 fest-
          gelegt.
     (BX) Berechtigung fuer das Kommando PD (Parameter definieren).
          Die Pruefung gegen BX wird nur durchgefuehrt, wenn sie im
          installationsabhaengigen Include SST2110 aktiviert ist.
          Andernfalls gelten die Regelungen von BD, BE bzw. BF.
     (BY) Berechtigung fuer das Kommando PC (Statistik im PC-Format).
          Die Pruefung gegen BY wird nur durchgefuehrt, wenn sie im
          installationsabhaengigen Include SST2110 aktiviert ist.
          Andernfalls gilt die Regelung von BC.
     (BZ) Berechtigung fuer ASS-Mining (Internet)
     (CC) Berechtigung fuer aendernde Zugriffe auf die
          Anforderungsdatenbank
     (CS) Mit der eigenen Security-Id sichergestellte Anforderungen
          duerfen ueberschrieben bzw. geloescht werden
     (DD) Erfassung/Aenderung von Vorgabewerten im
          Dialog
     (EP) Erfassung/Aenderung von Empfaengern und Empfaengerlisten
          zu einer Anforderung
     (EX) Berechtigung, um einer Anforderung einen E-MAIL-Verteiler
          zuzuordnen.
     (FL) Berechtigung zum Lesen aller Formeln
     (FO) Berechtigung fuer alle Formelnamen (nur Lesen), wenn
          berechtigt fuer (CC), dann auch Schreibberechtigung
          fuer alle Formelnamen.
     (FS) Berechtigung fuer's Schreiben von Formeln, fuer deren
          Namen man bei den Namensintervallen berechtigt ist.
          Die Berechtigung (CC) zusammen mit (FO) berechtigt zum
          Schreiben aller Formeln.
     (GL) Berechtigung fuer's Lesen aller Gruppierungen der ST31.
     (GS) Berechtigung fuer's Schreiben aller Gruppierungen der ST31.
          Die Pruefung auf Namenberechtigung wird hierdurch ueber-
          steuert. Wenn Berechtigung fuer GS existiert, dann
          existiert sie auch implizit fuer GL.
     (H?) Alle mit 'H' beginnenden Eintraege sind reserviert fuer
          den User-Exit MCL0697.
     (LA) Lesen des Anforderungsprotokolls auf der
          Berichtsdatenbank.
     (LB) Loeschen des Anforderungsprotokolls und der
          des Ergebnisses auf der Berichtsdatenbank.
          (LB) impliziert (LA).
     (LC) Auslagern des Anforderungsprotokolls und der
          des Ergebnisses aus der Berichtsdatenbank.
          (LC) impliziert (LA).
     (LD) Drucken des Anforderungsprotokolls auf der
          Berichtsdatenbank.
          (LD) impliziert (LA).
     (LL) Lesen der Ergebnisse auf der Berichtsdatenbank.
     (LM) Loeschen der Ergebnisse auf der Berichtsdatenbank.
          (LM) impliziert (LL).
     (LO) Drucken der Ergebnisse auf der Berichtsdatenbank.
          (LO) impliziert (LL).
     (LT) Anzeige aller Anforderungen und Listen in Berichtsdatenbank.
     (UB) Umbuchungen im Dialog erfassen / aendern.
     (US) Aktive Benutzer anzeigen (in AXCEL).
     (WL) Berechtigung fuer's Lesen aller Wertegruppierungen.
     (WS) Berechtigung fuer's Schreiben aller Wertegruppierungen.
          Die Pruefung auf Namenberechtigung wird hierdurch ueber-
          steuert. Wenn Berechtigung fuer WS existiert, dann
          existiert sie auch implizit fuer WL.
     (X0) Berechtigung fuer die Gruppierungsfunktion
          in der Transaktion ST06.
     (X1) Leseberechtigung fuer die Transaktion ST06.
     (X2) Schreibberechtigung fuer die Transaktion ST06.
     (X3) Berechtigung fuer die Master-Funktion
          in der Transaktion ST06.
     (X4) Berechtigung fuer das Anlegen/Aendern von Installationstexten
          (Textart A bzw. V) in der Transaktion ST06
     (X5) Berechtigung fuer's Loeschen in der Transaktion ST06.
          (X5) impliziert (X3).
     (YA) Berechtigung zum Ausfuehren von Anwendungen.
     (YL) Berechtigung zum Lesen von Anwendungen.
     (YS) Anforderungen aus Parametermaske oder Listbild
          absichern.
     (YU) Berechtigung zum Aendern von Anwendungen (Update).
          (YA) impliziert (YL), (YU) impliziert (YL).
     (PG) Leseberechtigung fuer Listanforderungsbibliothek G
     (PH) Leseberechtigung fuer Listanforderungsbibliothek H
     (PI) Leseberechtigung fuer Listanforderungsbibliothek I
     (PJ) Leseberechtigung fuer Listanforderungsbibliothek J


     (SG) Schreibberechtigung fuer Listanforderungsbibliothek G
     (SH) Schreibberechtigung fuer Listanforderungsbibliothek H
     (SI) Schreibberechtigung fuer Listanforderungsbibliothek I
     (SJ) Schreibberechtigung fuer Listanforderungsbibliothek J
          (SG) impliziert (PG), (SH) impliziert (PH),
          (SI) impliziert (PI), (SJ) impliziert (PJ).
     (SS) Prinzipielle Schreibberechtigung fuer Bibliothek 'S'
          (Hierachien).
     (SR) Prinzipielle Schreibberechtigung fuer Bibliothek 'S'
          auch ins Root-Verzeichnis (Hierachien).
          (SR) setzt (SS) voraus.
     (ZB) Betrifft nur AXCEL. Berechtigung, ob ausser auf Verzeichnisse
          auch auf die ASS-Standardbibliotheken (A, B, E, ...)
          zugegriffen werden darf. Diese Pruefung muss installations-
          abhaengig aktiviert werden, siehe hierzu Handbuch HINSTALL
          bei BER-ZB-PRUEFEN.
     (ZZ) Berechtigung fuer die Maske VS100. Diese Berechtigung
          ist nur relevant, wenn die Einstiegsmaske VS126 der
          ST31 aktiviert ist.
          Die Maske VS100 wird nur ausgegeben, wenn die Berechtigung
          (ZZ) vorhanden ist. Besitzt der betreffende Anwender
          die Berechtigung (ZZ) nicht, so wird bei korrekter
          Eingabe sofort in die Bibliotheksuebersicht verzweigt.
           Ab Version 6.70 von Axcel wird (ZZ) zum Bearbeiten von
          Anforderungen benoetigt.




   Relationen (gesplittete Schluessel)
   -----------------------------------
   Es koennen pro Anwender bis zu 20 Bedingungen fuer die zugelassenen
   Auspraegungen einer Relation erfasst werden. Einzugeben ist die
   Nummer der Relation sowie eine Von- und eine Bis-Angabe, die sich
   auf den Relationsinhalt beziehen. Bei der Beschreibung eines er-
   laubten Intervalles muss dessen Ende groesser oder gleich dem Anfang
   sein. Ist der Wert fuer das Ende des Intervalles nicht gefuellt,
   dann wird dies als Einzelauspraegung interpretiert und der
   Anfangswert auch bei der Bis-Angabe eingetragen.
   Bei der Verwendung einer Auspraegungsmaske in der Von-Angabe darf
   die Bis-Angabe nicht gefuellt werden. Beispielsweise wuerde eine
   Maske der Form 100???? alle diejenigen Auspraegungen zulassen, an
   deren ersten drei Positionen die Zeichenfolge 100 steht, waehrend
   die restlichen vier Zeichen beliebig sein duerfen.
   Um fuer irgendeinen gesplitteten Schluessel zugelassen zu sein,
   muss der Anwender bei allen Teilschluesseln fuer mindestens eine
   Auspraegung berechtigt sein.
   Die Auswertung von Berechtigungen fuer gesplittete Schluessel ist
   durch einen Eintrag auf der Textdatenbank zu aktivieren (siehe
   HINSTALL, Kapitel 5.8.7).


   - Berechtigungsprofile
     --------------------
     Hier koennen bis zu 20 weitere Berechtigungen angegeben
     werden. Diese Berechtigungen werden intern aufgeloest und
     additiv zu den uebrigen Angaben beruecksichtigt. Dabei ist
     es erforderlich, dass bei allen Eintraegen (sowohl bei der
     aktuellen Berechtigung als auch bei den hier aufgezaehlten)
     entweder keine Einschraenkungen vorgenommen werden
     (nichts verboten) oder aber nur positive Angaben gemacht werden.
     Da die hier angegebenen Berechtigungen wiederum Berechtigungs-
     profile enthalten koennen, laesst sich das Berechtigungsver-
     fahren insgesamt baumartig organisieren.


     Beschraenkung:
     Weil die angegebenen Profile in eine einzige Berechtigung
     aufgeloest werden, duerfen die bei jedem Einzelpunkt angegebenen
     max. Intervallzahlen in der Summe nichtueberschritten werden.
     So duerfen
     in allen aufgelisteten Profilen zusammen nicht mehr als 20
     Intervalle bei den Angaben fuer Arbeitsgebiete erfasst werden.



   - Drucker
     -------
     Hier kann der Name eines Druckers eingegeben werden. Eine in der
     Transaktion ST31 erstellte Statistik kann durch Druecken der
     Taste PF2 auf dem Drucker mit dem angegebenen Namen ausgedruckt
     werden, falls das Drucken installiert ist (ausser bei PC's).





                                                       2.2




    Zulaessige Anzahl der Summendatenbank-Zugriffe bei STAT


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Stichwortverzeichnis


   Das ASS-System errechnet bei jeder Anforderung, wieviele
   Summendatenbank-Zugriffe fuer die Ausfuehrung der Anforderung
   benoetigt werden. Erstellte Anforderungen werden im ASS-System
   z.B. mit dem Kommando 'STAT' in der Maske VS101 der Transaktion
   ST31 zur Ausfuehrung gebracht. Wenn die Anzahl der benoetigten
   Summendatenbank-Zugriffe einen Grenzwert ueberschreitet, wird
   eine Anforderung in der ONLINE-Verarbeitung nicht ausgefuehrt.
   Dieser Grenzwert ist standardmaessig eine konstante Zahl, die
   installationsabhaengig angepasst werden kann, aber ansonsten
   fest bleibt. Dieser Grenzwert fuer die zulaessige Anzahl der
   Summendatenbank-Zugriffe bei STAT kann mit der Transaktion ST09
   getrennt fuer jeden Anwender tageszeitabhaengig uebersteuert
   werden. Fuer jeden Anwender koennen bis zu 20 Grenzwertfest-
   legungen vorgenommen werden. Jede Grenzwertfestlegung besitzt
   eine Tageszeitangabe, ab der die nachfolgend angegebene Zahl
   als Grenzwert Gueltigkeit besitzen soll. Jede Grenzwertfestlegung
   gilt bis zum naechsten festgelegten Zeitpunkt.
   (Hinweis: Um die durch die Transaktion ST09 getroffenen
   Festlegungen in der Online-Transaktion ST31 zu aktivieren,
   sind die im Handbuch Installation, Kap. 5.5.3 beschriebenen
   Aktivitaeten einmal vom ASS-Systemverwalter durchzufuehren.)

                                                       2.3




    Definition von Empfaengern


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   Empfaenger werden in der ST09 analog zu einer Berechtigung
   angelegt. Die Identifikation erfolgt ueber einen maximal
   achtstelligen Namen. Zu jedem Empfaenger koennen Attribute
   angelegt werden, die folgendes beinhalten:
     - Name (s.o.)
     - Kommentar
     - Anzahl zu erstellender Kopien
     - Ueberschrift fuer Deckblatt
     - Bezug zu Schluessel und Schluesselauspraegung
     - Tabelle aus Schluesseln und Schluesselinhalten
   Die Attribute dienen u.a. zur Steuerung der von ASS erzeugten
   Listen an verschiedene Empfaenger. Die Zuordnung eines Empfaengers
   zu einer Anforderung erfolgt in der Transaktion ST31 bzw. durch
   Vorlaufkarten zum ASS-Utility PST1086 (vergleiche entsprechende
   Handbuecher). Die Anlage der Tabelle aus Schluesseln und Schluessel-
   inhalten erfolgt analog zur Vergabe von Schluesselberechtigungen
   (siehe 2.1). Es koennen also einzelne Schluessel und Schluessel-
   inhalte sowie Intervalle aus Schluesseln und Schluesselinhalten
   angegeben werden.



                                                       2.4




    Definition von Empfaengerlisten


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Stichwortverzeichnis



   Empfaengerlisten werden in der ST09 ebenfalls analog zu einer
   Berechtigung angelegt, wobei der Name der Empfaengerliste wieder-
   um maximal achtstellig ist. Dabei muessen die Namen von Empfaengern
   und Empfaengerlisten verschieden sein. Wie die Bezeichnung besagt,
   besteht eine Empfaengerliste aus einzelnen Empfaengern. Fuer die
   Definition bestehen folgende Moeglichkeiten:
     - Es koennen zugehoerige Empfaenger einzeln aufgefuehrt werden.
     - Es koennen Intervalle von Empfaengern aufgelistet werden.
     - Es koennen mittels Fragezeichenmaskierung Empfaenger ausgewaehlt
       werden.
   Zusaetzlich kann ein maximal 30-stelliger Kommentar eingegeben wer-
   den.



                                                       2.5




    Definition von Benutzern


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Stichwortverzeichnis



   Hier koennen (ASS-)Benutzer definiert werden. Jedem Benutzer
   koennen bis 20 Berechtigungsprofile zugeordnet werden. Bei
   einer entsprechenden Installation der ST31 werden dann dem
   Benutzer die hier angegebenen Berechtigungen in der Einstiegs-
   maske angezeigt. Aufgrund der ausgewaehlten Berechtigung er-
   geben sich dann im ST31-Dialog die entsprechenden Einschraen-
   kungen.

                                                       2.6




    Definition von E-Mail-Empfaengern  (nur Cobol)


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Stichwortverzeichnis



    Sollen ASS-Statistiken im Batch (PCL1016 bzw. PCL1038) per E-Mail
    verschickt werden, so werden Adressen der Empfaenger benoetigt.
    Jede Adresse wird durch einen E-Mail-Empfaenger beschrieben.
    E-Mail-Empfaenger werden in der ST09 analog zu einer Berechtigung
    angelegt. Die Identifikation erfolgt ueber einen maximal
    achtstelligen Namen. Zu jedem E-Mail-Empfaenger muss die
    E-Mail-Adresse angegeben werden. Es kann zusaetzlich der
    zugehoerige Name angegeben werden.



                                                       2.7




    Definition von E-Mail-Verteilern  (nur Cobol)


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   Sollen ASS-Statistiken per E-Mail verschickt werden, so muss
   der betreffenden Anforderung ein E-Mail-Verteiler zugeordnet
   werden. Dieser Verteiler muss dann alle E-Mail-Empfaenger
   enthalten, an die die betreffende Statistik verschickt werden
   soll.
   Ein E-Mail-Verteiler besteht aus E-Mail-Empfaengern und weiteren
   E-Mail-Verteilern (Baumstruktur von Verteilern).
   Es darf dabei allerdings keine Rekursion entstehen
   (z.B. Verteiler V1 enthaelt Verteiler V2 und dieser enthaelt
   wiederum den Verteiler V1). Die E-Mail-Verteiler koennte man z.B.
   auf Arbeitsgruppenebene erstellen und die Arbeitsgruppenverteiler,
   die zu einem Fachbereich gehoeren, zu einem Fachbereichsverteiler
   zusammenfassen.
   E-Mail-Verteiler werden in der ST09 analog zu einer Berechtigung
   angelegt, wobei der Name des E-Mail-Verteilers maximal
   achtstellig ist.



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