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4. Mandantenpruefung bei Schluesselauspraegungen




                                                  Kap. 4




    Mandantenpruefung bei Schluesselauspraegungen


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   Installationsabhaengig laesst sich eine Mandantenpruefung fuer
   Auspraegungen aktivieren (siehe Handbuch Installation, Kap. 5.8.5).


   Diese Mandantenpruefung soll folgende Situation abdecken: In den
   ASS-Daten sind unterschiedliche Firmen (Mandanten) eines Konzerns
   enthalten. Diese Mandanten sind in einem eigenen Schluessel abge-
   bildet. Fuer diesen Schluessel sind in der ST09 je nach Benutzer
   unterschiedliche Berechtigungen vorhanden. Aus organisatorischen
   Gruenden ist diese Mandatenkennung auch bei anderen Schluesseln
   (z.B. Artikel) in den Auspraegungen enthalten (z.B. an den ersten
   beiden Stellen). Mit der Mandantenpruefung wird nun erreicht, dass
   fuer vorgegebene Schluessel (hier Artikel) ueberprueft wird, ob der
   Benutzer fuer den im Inhalt enthaltenen Mandanten berechtigt ist.
   Er ist dann fuer den Inhalt berechtigt, wenn er fuer den Mandanten
   berechtigt ist. Zusaetzliche Berechtigungsangaben fuer den Schlues-
   sel selber bleiben davon unberuehrt und werden nach wie vor ueber-
   prueft.


   BEISPIEL:


   Der Schluessel 500 Mandant hat die Inhalte 01, 02, 03, der
   Schluessel 600 Artikel die Inhalte 010001-012000, 020001-022000,
   030001-032000, wobei die ersten beiden Stellen den Mandanten ent-
   halten.
   Benutzer A hat folgende Berechtigungen in ST09 unter KY:
          500   02      -      500   02
   Er ist damit aufgrund der Mandantenpruefung nur fuer die Artikel
   020001 - 022000 berechtigt.
   Benutzer B hat folgende Berechtigungen in ST09 unter KY:
          500   02      -      500   02
          600   011000  -      600   020500
   Er ist damit aufgrund der Mandantenpruefung nur fuer die Artikel
   020001 - 020500 berechtigt.
   Benutzer C hat folgende Berechtigungen in ST09 unter KY:
          500   02      -      500   03
          600   ??11??
   Er ist damit aufgrund der Mandantenpruefung nur fuer die Artikel
   0211?? und 0311?? berechtigt.



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