Kapitelübersicht
4. Mandantenpruefung bei Schluesselauspraegungen
Kap. 4
Mandantenpruefung bei Schluesselauspraegungen
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Inhaltsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Installationsabhaengig laesst sich eine Mandantenpruefung fuer
Auspraegungen aktivieren (siehe Handbuch Installation, Kap. 5.8.5).
Diese Mandantenpruefung soll folgende Situation abdecken: In den
ASS-Daten sind unterschiedliche Firmen (Mandanten) eines Konzerns
enthalten. Diese Mandanten sind in einem eigenen Schluessel abge-
bildet. Fuer diesen Schluessel sind in der ST09 je nach Benutzer
unterschiedliche Berechtigungen vorhanden. Aus organisatorischen
Gruenden ist diese Mandatenkennung auch bei anderen Schluesseln
(z.B. Artikel) in den Auspraegungen enthalten (z.B. an den ersten
beiden Stellen). Mit der Mandantenpruefung wird nun erreicht, dass
fuer vorgegebene Schluessel (hier Artikel) ueberprueft wird, ob der
Benutzer fuer den im Inhalt enthaltenen Mandanten berechtigt ist.
Er ist dann fuer den Inhalt berechtigt, wenn er fuer den Mandanten
berechtigt ist. Zusaetzliche Berechtigungsangaben fuer den Schlues-
sel selber bleiben davon unberuehrt und werden nach wie vor ueber-
prueft.
BEISPIEL:
Der Schluessel 500 Mandant hat die Inhalte 01, 02, 03, der
Schluessel 600 Artikel die Inhalte 010001-012000, 020001-022000,
030001-032000, wobei die ersten beiden Stellen den Mandanten ent-
halten.
Benutzer A hat folgende Berechtigungen in ST09 unter KY:
500 02 - 500 02
Er ist damit aufgrund der Mandantenpruefung nur fuer die Artikel
020001 - 022000 berechtigt.
Benutzer B hat folgende Berechtigungen in ST09 unter KY:
500 02 - 500 02
600 011000 - 600 020500
Er ist damit aufgrund der Mandantenpruefung nur fuer die Artikel
020001 - 020500 berechtigt.
Benutzer C hat folgende Berechtigungen in ST09 unter KY:
500 02 - 500 03
600 ??11??
Er ist damit aufgrund der Mandantenpruefung nur fuer die Artikel
0211?? und 0311?? berechtigt.
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